Bußgeldrecht
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf
2010 waren in Flensburg fast 9 Millionen Verkehrsteilnehmer als „Verkehrssünder“ registriert (Quelle: ace-online.de). Städte und Gemeinden aber auch die Länder haben die Einnahmen aus den Bußgeldern (www.bußgeldkataloge.de) des Straßenverkehrs für sich entdeckt. Immer perfekter wird die Überwachung mit technischen Einrichtungen, insbesondere bezüglich Geschwindigkeit und Abstand.
Wer regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt läuft Gefahr, immer wieder in eine der manchmal gut getarnten Radarfallen zu tappen. Oft stehen diese nicht an unfallträchtigen Schwerpunkten, sondern dort, wo mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen ist und kaum Gefahr besteht.
Im Wiederholungsfall ist auch bei geringen Überschreitungen der Führerschein zumindest für einige Zeit in Gefahr.
Umso wichtiger ist es in solchen Fällen, alle Möglichkeiten auszunutzen, sich gegen unberechtigte Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen.
Immer wieder berichten die Medien von Sachverständigen, die bei der Überprüfung der Messverfahren offensichtliche Fehler und ungeeignete Gerätschaften feststellen.
Auch hier bietet der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr dem betroffenen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, ohne größere finanzielle Aufwendungen eine umfassende Überprüfung des Verfahrens durchzuführen.
Nach meiner Erfahrung kommt es immer wieder zu fehlerhaft eingeleiteten Bußgeldverfahren, die im Rahmen der Hauptverhandlung unter Hinzuziehung eines geeigneten Sachverständigen korrigiert werden können. Die Gerichte sind oft bei begründeten Einsprüchen bereit, von einem Fahrverbot Abstand zu nehmen.
Wichtig ist, dass der Beschuldigte nach Möglichkeit weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Ermittlungsbehörde Angaben zur Sache macht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten und gegenüber der Polizei Angaben zu machen. Vielmehr sollte frühzeitig noch vor Abschluss des Verfahrens und Zustellung des Bußgeldbescheides anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Nur der Verteidiger hat die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Einsicht in die Ermittlungsakte gibt mir die Möglichkeit, Verfahrensfehler der Behörde aufzudecken.
In solchen Fällen kann ich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Bußgeldbescheid mit reduziertem Bußgeld und ohne Fahrverbot erreichen.
Bußgelder werden jedoch nicht nur im Straßenverkehr verhängt. Auch in anderen Lebensbereichen kann es schnell dazu kommen, dass Verhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern geahndet wird.
Dies reicht vom Lebensmittelrecht, über das Reiserecht bis zur Schwarzarbeit und Steuerrecht.
Unabhängig vom Rechtsgebiet gilt das gleiche Vorgehen: Sprechen Sie zuerst mit einem erfahrenen Anwalt, bevor Sie sich zur Sache einlassen.
Ich unterstütze Sie auch in anderen Bereichen im Rahmen von Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten.