Erbrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf

Die Einigkeit der Hinterbliebenen nach einem Todesfall endet häufig, wenn die Aufteilung des Nachlasses ansteht.

Die Gedanken an den Tod werden gerne verdrängt. Durch sachgerechte Beratung kann schon lange vorher der Streit der Erben verhindert und die gewünschte Verteilung des eigenen Vermögens geregelt werden.

Der Tod wird in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet. Deshalb sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich. Nur rund 20 Prozent der Bürger in Deutschland haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt deshalb die gesetzliche Erbfolge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erbfolge bekannt ist und gewünscht wird. Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben hinaus. Es ist mir bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu meiner Beratung im Erbrecht.

Bereiche meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts:

  • sinnvolle Testamentsgestaltung
  • erbvertragliche Regelungen zur Vermeidung unerwünschter Pflichtteilsansprüche nach dem erstversterbenden Ehepartner
  • außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzung
  • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten
  • Feststellung und Wertermittlung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung