Verkehrsrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf

Jährlich registriert die Polizei in Deutschland über 2,5 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Dabei werden über 350.000 Verkehrsteilnehmer verletzt, über 65.000 davon schwer (statistische Zahlen laut ADAC).

Als Folgen der Unfälle sind deshalb häufig nicht nur beschädigte und zerstörte Fahrzeug zu ersetzen. Oft geht es um die Folgen von Körperverletzungen. Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten der Haushaltsführung, Kostenvoranschläge und Betreuung sowie Rehabilitation und Versorgung sind die beteiligten Haftpflichtversicherungen oft mehr als zurückhaltend. Selbst die Durchsetzung berechtigter Forderungen muss oft in langjährigen Auseinandersetzungen vor Gericht erstritten werden.

Meine Erfahrung zeigt, dass die Versicherungen schon bei kleinen Schäden immer kleinlicher regulieren. Häufig werden Geschädigte auf angeblich günstigere Fachwerkstätten verwiesen. Es werden Aufkäufer benannt, die einen höheren Restwert bezahlen wollen und selbst die Kalkulationen langjährig anerkannter Sachverständiger werden nach unten korrigiert.

Bei größeren Schäden müssen oft teuere Gutachten durch die Gerichte eingeholt werden, was die Verfahren verzögert. Geschädigte müssen oft viele Jahre auf ihre Ansprüche warten und mit hohen Kosten in Vorlage treten.

Deshalb empfehle ich, neben der ohnehin erforderlichen Haftpflichtversicherung immer auch eine Rechtsschutzversicherung für die Teilnahme am Straßenverkehr abzuschließen. Die hierdurch anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Ersparnis im Ernstfall.

Immer wieder habe ich erlebt, dass die Dokumentation des Unfalls nur mangelhaft erfolgt. Heute hat jeder ein Handy, das auch Fotos macht. Bei jeder Gelegenheit werden solche Fotos gemacht und ins Netz gestellt. Gerade nach einem Verkehrsunfall geschieht dies dann jedoch häufig nicht.

Es ist nicht sinnvoll, sich auf die Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei zu verlassen. Diese verfolgt oft nur das Ziel, ein Bußgeldverfahren gegen einen der Beteiligten einleiten zu können. Bei kleineren Unfällen wird die Aufnahme regelmäßig sogar verweigert.

Bei leichten Unfällen ist es viel besser, die Umrisse der beteiligten Fahrzeuge zunächst mit Kreide (Verbandskasten!!!) zu markieren. Dann gilt es möglichst umfassend die Stellung der Fahrzeuge und die Beschädigungen auch Fotos festzuhalten. Danach können die Fahrzeuge auf die Seite gefahren und der fließende Verkehr freigegeben werden.

Alle Beteiligten müssen gegenseitig die erforderlichen Personalien und ihrer Beteiligung am Unfall mitteilen. Am besten füllen alle den Europäischen Unfallbericht (kostenlos auszudrucken unter www.kfz-auskunft.de/Info/unfallbericht.html) aus. Der Vordruck gehört in mehrfacher Ausfertigung in jedes Auto.

Jeder unterschreibt dort seine Unfallschilderung und kann später nicht mehr davon abrücken.

Jeder Unfallgeschädigte hat Anspruch auf umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung. Die anfallenden Kosten sind Teil des Unfallschadens und vom Schädiger sowie dessen Versicherung zu erstatten.

Ich erlebe immer wieder den Versuch von Werkstätten aber auch von Sachverständigen und Versicherungen, die Unfallregulierung für den Geschädigten zu erledigen. Dabei werden jedoch zunächst eigene Interessen und nicht die Interessen des Geschädigten verfolgt.

Meine Beratung und Vertretung verfolgt ausschließlich das Ziel, Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Nur fundierte anwaltliche Vertretung zeigt dem Geschädigten alle Möglichkeiten aber auch Risiken auf, die dieser bei der Geltendmachung seiner Ansprüche hat.

Deshalb gehört die sachgerechte Regulierung aller Ansprüche des Unfallgeschädigten von Anfang an in die Hand des Rechtsanwalts.

In Zusammenarbeit mit Gutachten und den behandelnden Ärzten sorge ich dafür, dass Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden. Dies gilt bei kleinen Schäden und erst recht bei erlittenen Verletzungen.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht sind:

  • Einschätzung der Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten
  • Anforderung erforderlicher Unterlagen von Polizei, behandelnden Ärzten, beteiligten Berufsgenossenschaften und Krankenversicherungen usw.
  • Beratung über den Umfang der Schadensersatzansprüche und die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen
  • Einschätzung möglicher Schmerzensgeldansprüche
  • Berücksichtigung der Beeinträchtigungen durch die Verletzung bei der Haushaltsführung– Haushaltsführungsschaden
  • Abklärung des Unfallhergangs ggf. unter Einbeziehung von Sachverständigen und Zeugen
  • außergerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche des Geschädigten
  • gerichtliche Durchsetzung für den Fall der unberechtigten Verweigerung der Haftpflichtversicherung des Geschädigten