Familienrecht – Lebenspartnerschaft
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf
Das Ende einer Beziehung – gleichgültig ob Ehe, Lebenspartnerschaft oder Lebensgemeinschaft – ist regelmäßig mit starken, gefühlsbetonten Auseinandersetzungen verbunden.
So nahe sich die beiden Menschen früher standen, so heftig treffen jetzt die Konflikte aufeinander. Persönliche Verletzungen versperren den Blick auf die Notwendigkeit, sachliche Lösungen zu finden. Niemand kann den anderen zur Fortsetzung der Beziehung zwingen. Daher ist es notwendig, über die augenblickliche Situation hinaus, tragfähige Lösungen für die Zukunft zu suchen.
Eltern haben auch nach der Trennung eine gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder. Kinder können verlangen, dass die Eltern dieser Verantwortung gerecht werden.
Frühzeitiger anwaltlicher Rat verhindert, dass sich die Beteiligten einer Trennung in eine persönliche und auch finanziell schwierige Situation verstricken. Dann erfordert die Lösung deutlich höhere Aufwendungen und wird teuer.
Ich berate meine Mandanten deshalb möglichst früh in der sich abzeichnenden Trennungsphase über alles, was auf sie zukommen kann. Durch die vertrauensvolle Prüfung und klare Aufarbeitung der Fakten können regelmäßig unnötige kostspielige und zeitraubende Streitigkeiten vermieden werden.
Die eigene Rechtsposition wird nur dann bestmöglich gesichert, Fristen werden gewahrt und notwendige Schritte eingeleitet, wenn eine umfassende Beratung so früh wie möglich stattfindet.
Durch die Aufnahme der unmittelbaren Verhandlung mit dem anderen Seite und deren Vertretung werden frühzeitig die widerstreitenden gegenteiligen Interessen erkannt und mit den eigenen Absichten abgeklärt. Deshalb bin ich immer zu unmittelbaren Gesprächen mit allen Beteiligten bereit und weiß um die Vorteile einer frühzeitig herbeigeführten Klärung.
Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur meine fachliche Kompetenz gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen meiner Mandanten sperrt, muss die Streitschlichtung durch das Familiengericht erfolgen. Auch vor den Familiengerichten vertrete ich meine Mandanten bei der Durchsetzung der eigenen Position mit dem Ziel, klare Regelungen für die Zukunft schnell und kostengünstig zu finden.
Mein besonderer Blick gilt den von einer Trennung betroffenen Kindern. So sehr die Trennung der Eltern die kindliche Welt erschüttert, kann die verantwortlich geführte Auseinandersetzung den Kindern zeigen, dass beide Elternteile auch weiterhin liebevoll zur Verfügung stehen.
Daher weise ich meine Mandanten auf die bestehenden Angebote hin, die sowohl bei der Aufarbeitung der persönlichen Situation des jeweiligen Elternteils als auch der Situation der Trennungskinder helfen können. Ich arbeite deshalb unmittelbar mit einer Familienberaterin zusammen, die jederzeit unterstützend eingeschaltet werden kann.
Selbstverständlich bin ich bei der Formulierung von Eheverträgen aber auch von Trennungsvereinbarungen, Unterhaltsregelungen, Regelungen des Zugewinnausgleichs, der Verteilung des Hausrates usw. behilflich. Dabei sehe und vertrete ich primär die Interessen meiner Mandanten, erkenne jedoch den Zusammenhang mit den jeweiligen Interessen der Gegenseite.
Mein Tätigkeitsbereich im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit mir in Verbindung zu setzen. Dann werde ich Ihre Interessen wahren.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Vertretung in allen Verfahren vor den Familiengerichten auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)
- Beratung und Formulierung von Eheverträgen, Verträge für Lebenspartnerschaften und Trennungsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Trennung, Scheidung und Klärung der Scheidungsfolgen
- Regelungen des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs
- Regelungen über Ehewohnung, Hausrat und gemeinsame Vermögenswerte
- Klärung der Auseinandersetzungen über Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt
- Regelungen über Umgangsrecht und Sorgerecht der gemeinsamen Kinder
- Auseinandersetzung bei Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen