Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf

Die Wohnung ist in der heutigen, mobilen Welt der zentrale Rückzugsraum des Menschen. Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wohnung ist daher von großer Bedeutung.

Das gleiche gilt für Gewerberäume, in denen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ihre Geschäfte betreiben. Auch hier müssen die Voraussetzungen für eine ungestörte Tätigkeit geschaffen und erhalten werden.

Mietverhältnisse bieten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Diese Auseinandersetzungen betreffen die Lebensgrundlagen der Beteiligten.

Gesetze und Gesetzesanwendung durch die Gerichte unterliegen einem ständigen Wandel. Rechtzeitige und kompetente Beratung schafft die Voraussetzung für stabile und sichere vertragliche Verhältnisse.

Meine langjährige Erfahrung gibt Sicherheit sowohl bei der Vertragsgestaltung, aber auch bei der Prüfung der Verhaltensmöglichkeiten bei einem bestehenden Vertrag.

Werden notwendige Regelungen beim Abschluss von Mietverträgen, insbesondere bei langjährigen gewerblichen Mietverträgen, nicht bedacht, können diese später kaum nachgeholt werden. Deshalb genügt es nicht, sich auf ein Formular aus dem Internet oder aus einer sonstigen Quelle zu verlassen. Mietverträge müssen auf die konkreten Gegebenheiten hin überprüft hätten. Sie müssen den sich ständig ändernden gesetzlichen Voraussetzungen angepasst und auf die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten werden.

Ich berate und vertrete Vermietungsgesellschaften, aber auch Vermieter, die nur eine oder wenige Wohnungen vermieten. Ebenso kenne ich die Interessen der Mieter und vertrete diese bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche.

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine besondere Herausforderung für Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Je größer die Eigentümergemeinschaft, desto schwieriger sind die vielfältigen Interessen abzustimmen.

Sowohl Verwaltungen als auch Eigentümergemeinschaften, aber auch einzelne Eigentümer werden von mir beraten und vertreten.

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung wissen Käufer oft nicht, auf welche Chancen und Risiken sie sich einlassen. Auch insoweit können durch frühzeitige sachgerechte Beratung spätere Enttäuschungen und Kosten vermieden werden.

Manche Vermieter beklagen sich darüber, dass Mieter vor Gericht immer recht bekommen. Mieter wiederum sehen oft nur die finanziellen Möglichkeiten des Vermieters zur Durchsetzung seiner Absichten.

Sachgerechte Anwaltstätigkeit führt dazu, dass berechtigte Interessen sowohl von Mietern als auch von Vermietern durchgesetzt und unberechtigte Vorstellungen zurückgewiesen werden.

Deshalb berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um den Abschluss und den Bestand von gewerblichen und privaten Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen aber auch immer dann, wenn es um Eigentumswohnungen geht.

Wichtige Themen rund um Miete und Pacht:

– Beratung bei der Gestaltung von Verträgen

– Vereinbarung von zulässigen Renovierungsklauseln

– Durchsetzung von Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache

– Mietkaution – Anlageform – Rückzahlungsfrist – Verzinsung

– umlegbare Betriebskosten neben der Miete

– formell und inhaltlich ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

– Kündigung des Mietverhältnisses – Eigenbedarf – Abriss der Mietsache

– Zahlungsrückstand – verspätete Zahlung

– Mängel der Mietsache – Mietminderung – Mängelbeseitigung

– Mieterhöhung – Modernisierung

– Kündigung – Räumungsklage – Zwangsräumung

Wichtige Themen rund um die Eigentumswohnung:

  • Beratung beim Verkauf und/oder Kauf von Wohnungseigentum
  • Beurteilung der Gemeinschaftsordnung – Jahresabrechnung – Rücklagen
  • Prüfung der Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Prüfung und Gestaltung des Verwaltervertrages
  • Durchsetzung der Gemeinschaftsansprüche – Wohngeld – Beitreibung
  • Prüfung des Handelns der Verwaltung – Überprüfung der Abrechnungen
  • Vorbereitung der Versammlung der Wohnungseigentümer – Einladung
  • Vorbereitung der zu fassenden Beschlüsse – ordnungsgemäße Formulierung
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Durchsetzung der Beschlüsse
  • Anfechtung von Beschlüssen – Beachtung der Fristen