Rechtsschutzversicherung | Prozesskostenhilfe Mörfelden - Walldorf

Eine Rechtsschutzversicherung verbessert zwar nicht Ihre Rechtsposition. Es besteht jedoch ein Unterschied zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“.

Zu den Schwierigkeiten der Durchsetzung des Rechts gehören auch die Kosten, die für eine lang andauernde außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung anfallen können. Da überlegt mancher, ob er sich das „Recht bekommen“ leisten will und kann.

Wenn es um die Kosten der Rechtsdurchsetzung geht, kann eine Rechtsschutzversicherung wertvoll sein. Trägt sie doch ganz oder ganz überwiegend das finanzielle Risiko der Beschreitung des Rechtswegs.

Voraussetzung ist allerdings, dass der betreffende Sachverhalt in den Umfang der Versicherung fällt und die Sache begründete Erfolgsaussicht hat.

Fehlt eine Rechtsschutzversicherung besteht bei besonders hohen Streitwerten die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Dann prüft der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten, trägt die Prozesskosten und ist dafür am Ergebnis beteiligt.

Ich veranlasse für Sie im Rahmen meiner Tätigkeit die Prüfung der Übernahme Ihrer Angelegenheit durch Ihre Rechtsschutzversicherung und arbeite mit dieser zusammen, um Ihre Recht durchzusetzen.

Falls die Voraussetzungen gegeben sind, kümmere ich mich darum, eine Prozessfinanzierung zu ermöglichen.

Wer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Prozesses aufzukommen und keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenkostenhilfe) beantragen.

Die Staatskasse trägt dann die Gerichtskosten und die eigenen Rechtsanwaltskosten oder gewährt zumindest Ratenzahlung.

Ich berate Sie bei Prüfung der Voraussetzungen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe und bei der Stellung eines Antrags bei Gericht. Die hierfür anfallenden Gebühren gehen in den Kosten des Prozesses auf, sodass für den Antrag auf Prozesskostenhilfe dann keine gesonderten Gebühren anfallen.

Sollten Sie daher die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung oder eines Prozesses nicht aufbringen können, so stehe ich Ihnen trotzdem mit meiner Erfahrung als Rechtsanwalt zur Verfügung. Suchen Sie auch dann das Gespräch mit mir und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.