Arbeitsrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malsi in Mörfelden – Walldorf

Das Arbeitsrecht regelt die vielfältigen Konflikte zwischen den Interessen der Arbeitnehmer/Innen und des Betriebsrats auf der einen und dem Arbeitgeber auf der anderen Seite.

Betriebliche Entscheidungen müssen durch- und umgesetzt werden. Dabei müssen jedoch die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer/Innen und des Betriebsrats beachtet und respektiert werden.

Bei Konflikten geht es nicht immer um gerichtliche Verfahren. Oft lassen sich Auseinandersetzungen mit rechtzeitiger anwaltlicher Hilfe und Beratung gerade ohne Gericht zufriedenstellend lösen.

Der besondere Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher in der Beratung, wenn es um Beginn, Beendigung oder um die Lösung von Konflikten von Arbeits- oder Dienstverhältnisses geht. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir regelmäßig, gemeinsam mit meinen Mandanten, praktische Lösungen auch für die berufliche Zukunft zu finden.

Auch Arbeitgeber sind oft daran interessiert, Probleme mit Mitarbeitern so zu lösen, dass für alle Beteiligten sinnvolle Ergebnisse gefunden werden.

Die von mir beratenen Arbeitgeber beteiligen mich regelmäßig bereits frühzeitig, damit die getroffenen betrieblichen Entscheidungen schnell und kostengünstig umgesetzt werden können.

Betriebsräte sind ebenfalls berechtigt, sich frühzeitig anwaltlich beraten und in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vertreten zu lassen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl. Auch hier hilft die frühzeitige sachgerechte Beratung, die Interessen des Betriebsrates und auch der Arbeitnehmer/Innen bestmöglich durchzusetzen.

Das Gleiche gilt für betroffene Arbeitnehmer/Innen. Diese sollten nicht die Konfrontation mit der Entscheidung des Arbeitgebers abwarten, sondern durch vorzeitige Beratung Konflikte rechtzeitig erkennen und Handlungsstrategien entwerfen.

Selbstverständlich vertrete ich die Interessen meiner Mandantin auch in den gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Auch dort geht es regelmäßig darum, bestehende Konflikte und Gegensätze zu einer einvernehmlichen Regelung zu führen.

Gelingt dies nicht, erfolgt die Durchsetzung der Interessen meiner Mandantin mit der gebotenen Klarheit und Zielstrebigkeit.

Arbeitsrechtliche Vorschriften ändern sich ständig. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet sind so häufig Änderungen in der Rechtsprechung der Gerichte festzustellen. Neu eingeführte gesetzliche Vorschriften werden häufig erst durch die Entscheidung der Arbeitsgerichte praktisch umsetzbar.

Das Arbeitsrecht fordert daher die ständige Aktualisierung des Wissens aller Beteiligten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört die regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu den selbstverständlichen Verpflichtungen meiner Tätigkeit.

Besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht ist der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Gerade das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat so viele Änderungen erfahren, wie kaum ein anderes Gesetz in diesem Land. Die Zeitarbeit steht im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Gerade hier gilt es, die gesetzlichen Spielräume für den Arbeitgeber auszuloten und die Interessen der Arbeitnehmer/Innen durchzusetzen.

Die Beratung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen gehört ebenfalls zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit.

Typische Bereiche meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Für Arbeitnehmer/Innen:

  • Sofortige Besprechung bei Abmahnung und Kündigung noch am Tage des Zugangs – Abfindung – Weiterbeschäftigung
  • Kündigungsschutzklage – Abfindung
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, politischer Betätigung
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen – Gleicher Lohn bei Zeitarbeit
  • Schutz vor willkürlicher Versetzung und unzumutbaren Anforderungen
  • Durchsetzung der Ansprüche bei Scheinselbstständigkeit
  • Grenzen der Kettenbefristung – Entfristung
  • Erarbeitung und Überprüfung von Zwischenzeugnissen und Endzeugnissen
  • Vergütung von Überstunden
  • Beratung beim Wechsel des Arbeitsplatzes – Kündigungsfristen – Vertragsbedingungen

Für Betriebsräte:

  • Organisation und Ablauf der Betriebsratswahl – Vermeidung von Fehler
  • Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten der Durchsetzung
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber – Möglichkeiten und Grenzen
  • Sicherstellung der Übernahme der Kosten der anwaltlichen Beratung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber
  • Kündigungsschutz der Mitglieder des Betriebsrats
  • Freistellung zur Betriebsratsarbeit
  • Schulung von Betriebsratsmitgliedern

Für Arbeitgeber:

  • Sachgerechte Abfassung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen
  • Geltung und Anwendung von Tarifverträgen
  • Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – Möglichkeiten und Grenzen
  • Strategien bei der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen im Personalbereich
  • Überprüfung der Sozialauswahl vor Kündigungsausspruch
  • Kündigung bei Schlechtleistung – Arbeitsverweigerung – Krankheit
  • Durchsetzung der getroffenen unternehmerischen Entscheidungen vor den Arbeitsgerichten
  • Teilnahme an Verhandlungen der Einigungsstelle
  • Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan